Am Mittwoch, den 10. Juni 2015 um 18.00 Uhr in Pfedelbach spielt in einem Entscheidungsspiel der Zweitplatzierte der Bezirksliga Hohenlohe, die TSG Öhringen gegen den Zweitplatzierten der Bezirksliga Enz-Murr, der  SV Hellas Bietigheim um den Aufstieg in die Landesliga Staffel 1.

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Übersicht Relegation Bezirk Hohenlohe 2014/15:

Donnerstag 11.06.2015 18.30 Uhr (Entscheidungssspiel)
Zweiter KL A3 (FC Creglingen) – Zweiter KL A1 (TSV Neuenstein) in Langenburg
 
Freitag, 12.06.2015 18.30 Uhr (Entscheidungsspiel)
Zweiter KL B2 (SV Dimbach) – Zweiter KL B1 (SSV Schwäbisch Hall) in Ingelfingen

Samstag 13.06.2015 17.00 Uhr (Relegationssspiel)
RT KL A2 (SV Onolzheim) – Zweiter KL B3 (FC Matzenbach) in Hengstfeld

Sonntag 14.06.2015 18.00 Uhr (Entscheidungssspiel)
Zweiter KL A2 (TSV Crailsheim II) – Sieger KL A3/A1 (FC Creglingen / TSV Neuenstein) in Rot am See
 
Mittwoch, 17.06.2015 18.30 Uhr (Relegationsspiel)
RT KL A1 (VfL Mainhardt) – Sieger B1/B2 (SSV Schwäbisch Hall / SV Dimbach) in Hessental

Donnerstag, 18.06.20.15 18.30 Uhr (Relegationsspiel)
RT KL A3 (FC Billingsbach) – RT B4 (TSV Laudenbach) in Wachbach
 
Freitag, 19.06.2015 18.30 Uhr (Relegationssspiel)
RT BZL (SGM Bretzfeld/Verrenberg) – Sieger KL A1/A2/A3 (TSV Neuenstein / TSV Crailsheim II / FC Creglingen) in Waldenburg

Die Relegationsbesprechung findet am Montag, den 08.06.2015 um 19.30 Uhr in Waldenburg statt.

 

Richtlinien zur Durchführung von Entscheidungs- und Relegationsspielen:

Allgemeines
Gemäß § 42 Abs. 5 der wfv-SpO werden nach Abschluss der allgemeinen Verbandsspielrunden der Herren Relegationsspiele ausgetragen.
Soweit nicht nachstehend Sonderbestimmungen getroffen sind, gelten die wfv-Spielordnung (SpO) und die vom Verbandsspielausschuss (VSPA) gemäß § 1 Abs. 1 SpO erlassenen Durch-führungsbestimmungen für Verbandsspiele 2014/2015 auch für die Relegationsspiele.

1. Modus der Relegation (entsprechend § 42 SpO)
Die Zahl der jeweiligen direkten Absteiger (Verbandsliga bis Kreisliga) ist gleich der Zahl der je-weils nachgeordneten Staffeln der nächsttieferen Spielklasse und ist in dem vom VSPA zu Be-ginn des Spieljahres herausgegebenen Spielsystem festgelegt.
Die Mannschaft, die in der Abschlusstabelle unmittelbar vor diesen Mannschaften platziert ist, muss ein Relegationsspiel um den Verbleib austragen.
Ist eine Staffelneueinteilung gemäß § 42 Nr. 2 letzter Satz SpO nicht möglich und die Staffelstär-ke wird durch mehr als zwei Absteiger erhöht, so wird bereits zum Saisonende die Staffel durch einen zusätzlichen Absteiger reduziert. Die Platzierung des Vereins, der gem. § 42 Nr. 5 der Spielordnung ein Relegationsspiel austragen muss, verschiebt sich entsprechend.
Maßgeblich für die Teilnahme an Relegationsspielen ist die Platzierung und Tabelle nach dem letzten Spieltag der allgemeinen Verbandsspielrunde.
Ist ein Staffelmeister nicht aufstiegsberechtigt oder verzichtet er freiwillig auf den Aufstieg, so geht dieses Recht auf die nächstplatzierte aufstiegsberechtigte und -bereite Mannschaft über; dies gilt entsprechend für das Recht zur Teilnahme an Entscheidungs-/Relegationsspielen.
Dieses Recht steht allenfalls noch der in der Tabelle viertplatzierten Mannschaft zu. Ist auch die-se Mannschaft nicht aufstiegsberechtigt oder -bereit, so stellt die entsprechende Staffel in diesem Jahr keinen Teilnehmer an einem Entscheidungs-/Relegationsspiel.
Ist nach dem letzten Spieltag der allgemeinen Verbandsspielrunde bereits absehbar, dass in eine Staffel, deren Mannschaftszahl maximal der Normzahl entspricht, aus der nächsthöheren Spiel-klasse kein Verein direkt absteigt, so bestreitet in dieser Staffel derjenige Verein das Relegati-onsspiel, der eigentlich der bestplatzierte direkte Absteiger wäre.
Spielgegner ist ein Tabellenzweiter der nachgeordneten Staffeln der nächsttieferen Spielklasse. Deren Tabellenzweite ermitteln in einem oder mehreren Entscheidungsspielen unter sich den Teilnehmer an dem Relegationsspiel.
Der Ausgang des Relegationsspieles entscheidet über den Verbleib bzw. über Aufstieg.
Wird die Anzahl der Vereine geringer als die Normalzahl, so wird die Staffel sofort wieder auf die Normalzahl von Vereinen gebracht, und zwar in der Reihenfolge: Verlierer des Relegationsspie-les und sodann verringerter Abstieg.

2. Spielleitende Stellen
Spielleitende Stellen für die Entscheidungs- und Relegationsspiele sind:
In den Bezirken die Bezirksvorsitzenden (bzw. Bezirksspielleiter), die berechtigt sind, diese Auf-gabe dem Staffelleiter der übergeordneten Staffel zu übertragen.
für die Spiele in die Landesliga die jeweiligen Staffelleiter der Landesligen, in die Verbandsliga der VSPA.

3. Durchführung und Organisation
a) Spieltage:
In den Bezirken werden die Spieltage innerhalb des vom VSPA im RTK festgelegten Zeitraums vom Bezirksvorstand festgelegt. Dabei sind Mindestpausen von 2 spielfreien Tagen zu beachten. Die Vereine werden über die Spieltage zusammen mit der Bekanntgabe der Spielorte, durch die spielleitende Stelle informiert.
Für die Entscheidungs-/Relegationsspiele von der Bezirksliga zur Landesliga und von der Lan-desliga zur Verbandsliga gelten in diesem Spieljahr folgende Termine:
1. Spieltag: Mittwoch, 10. Juni 2015 18.00 Uhr
2. Spieltag: Sonntag, 14. Juni 2015 15.00 Uhr
3. Spieltag: Sonntag, 21. Juni 2015 15.00 Uhr
Bei Wochentagsspielen gilt grundsätzlich ein einheitlicher Spielbeginn (ausgenommen Feiertage) um 18 Uhr, in Ausnahmefällen kann der jeweilige BZV einen anderen Spielbeginn zulassen.
b) Spielorte:
Die Spielorte der Entscheidungs- und Relegationsspiele werden durch den Bezirksvorstand fest-gelegt. Die Spiele finden auf einem neutralen Platz statt.
Für die überbezirklichen Entscheidungs- und Relegationsspiele melden die Bezirke die Sportan-lagen, wenn ein Spiel im entsprechenden Bezirk stattfindet. Es sind Spielorte auszuwählen, die sich auf jeden Fall nicht in der gleichen Kommune befinden, in der ein Verein seinen Sitz hat. Ausgerichtet wird das Spiel durch einen Verein des Bezirks, dessen Mannschaft in der Spielbe-gegnung zuerst genannt ist.
Die Mannschaft der Staffel, um deren Verbleib/Aufstieg gespielt wird, ist grundsätzlich bei den Relegationsspielen erstgenannt.
c) Modus:
Ist nach Ablauf der regulären Spielzeit kein Sieger ermittelt, werden die Entscheidungs- und Re-legationsspiele um 2 x 15 Minuten verlängert. Bleibt auch die Verlängerung ohne Entscheidung, wird der Sieger durch Elfmeterschießen ermittelt. (§ 4 SpO – Durchführungsbestimmungen für das Elfmeterschießen).
d) Spielausrichtung/Spielorganisation
Organisation
Die Spielausrichtung schließt die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Platzaufbau, Ord-nungsdienst, den Kassendienst sowie die Durchführung der ortsüblichen Reklame ein.
Der ausrichtende Verein ist angehalten, vor dem Spiel Kontakt mit den Ordnungsbehör-den/Ortspolizeibehörden aufzunehmen und diese über die Veranstaltung zu unterrichten. Ent-sprechende Anordnungen und Auflagen sind zu beachten und zu befolgen.
Den Kassendienst regelt der ausrichtende Verein. Zur Kontrolle des Eintrittskartenverkaufs stel-len die am Entscheidungs- oder Relegationsspiel beteiligten Vereine jeweils mindestens 2 Perso-nen ab.
Den Ordnungsdienst regelt der ausrichtende Verein. Vereinseigene Platzordner, die in genügen-der Anzahl (mindestens 10 Personen) aufgeboten werden müssen, sind mit entsprechenden Sig-nalwesten kenntlich zu machen.
Zusätzlich haben die am Spiel teilnehmenden Vereine für ihre Zuschauer jeweils mindestens 10 mit Signalwesten gekennzeichnete, eigene Fanordner ohne Kostenersatz zu stellen. Rechtzeitig vor dem Spiel hat eine Einweisung des Ordnungsdienstes stattzufinden. Verantwortlich ist hierbei der ausrichtende Verein, unter Mitwirkung der Spielaufsicht.
Der ausrichtende Verein veranlasst, dass bei dem Spiel ein Sanitätsdienst anwesend ist. Dieser wird über die Spielabrechnung abgerechnet.
Der ausrichtende Verein hat rechtzeitig vor Spielbeginn eine funktionierende EDV-Ausstattung (mit Online-Anschluss) für die Eingabe des Elektronischen Spielberichts bereit zustellen.
Der Spielball und die Ersatzbälle für das Spiel werden vom ausrichtenden Verein gestellt. Die Bälle sind vor dem Spiel dem SR zu übergeben. Die am Spiel beteiligten Vereine haben darüber hinaus eigene Bälle zum Aufwärmen mitzubringen.
Für die auf dem Spielbericht benannten Auswechselspieler und die Mannschaftsverantwortlichen (jeweils max. 8 Personen) werden getrennte Coachingzonen eingerichtet. Entlang des Spielfeldes sind vom ausrichtenden Verein sechs – acht Balljungen (ab C-Jugend) zu postieren.
In der Halbzeit des Spiels erhalten die Mannschaften, ebenso das SR-Team, die üblichen Ge-tränke (Mineralwasser). Der ausrichtende Verein sorgt für die rechtzeitige Bereitstellung.
Der in der Spielbegegnung erstgenannte Verein hat ein Ausweichdress (mit Hosen und Stutzen) mitzubringen und ggf. die Spielkleidung zu wechseln.
Eintrittskarten/Abrechnung
Für die Spielausrichtung, Platzgestellung, Kassen- und vereinseigenen Ordnungsdienst erhält der ausrichtende Verein 10% der Bruttoeinnahme der Eintrittsgelder (s. Formular Spielabrechnung), mindestens jedoch € 50,–. Aus dem verbleibenden (nach Abzug der Umsatzsteuer und Platz-miete) Betrag sind 10 % als Spielabgabe an den wfv zu entrichten, ebenfalls sind das SR-Gespann, die Spielaufsicht, der Sanitätsdienst (max. € 50,–), ggf. ein gewerblicher Ordnungs-dienst und sonstige angefallenen notwendigen Kosten (z.B. Reisekosten, …) zu bezahlen.
Die vom ausrichtenden und den beteiligten Vereinen für die eigenen Spiele ausgegebenen Eh-ren- und Dauerkarten haben für ein Entscheidungs- oder Relegationsspiel keine Gültigkeit. Die Mitglieder der beiden am Spiel beteiligten Vereine zahlen den vollen Eintrittspreis.
Ermäßigte Karten erhalten folgende Personenkreise (mit entsprechendem Ausweis):
Jugendliche über 16 Jahre, Bundesfreiwilligendienstleistende, Studenten, Frauen, Rentner.
Verbands- und Bezirksmitarbeiter sowie SR mit gültigem Ausweis haben bei Entscheidungs- und Relegationsspielen freien Eintritt.

4. Schiedsrichtereinteilung
Innerhalb des Bezirks ist der BzSRO für die SR-Einteilung verantwortlich, bei Spielen in die Ver-bands- bzw. Landesligen (einschließlich der Entscheidungsspiele der Bezirksliga) der VSRA.
Grundsätzlich werden die Spiele von SR-Teams geleitet. Die Beauftragung der SR und SRA er-folgt durch die jeweils für die Spiele verantwortliche spielleitende Stelle.
Bei allen Relegationsspielen gilt der SR-Spesensatz der höheren Spielklasse.
Für die Betreuung des SR-Teams vor, während und nach dem Spiel ist der ausrichtende Verein zuständig.

5. Spielerlaubnis – Teilnahmeberechtigung
An den Relegationsspielen dürfen ausschließlich Spieler teilnehmen, die eine gültige Spiel- und Teilnahmeberechtigung für den jeweiligen Verein besitzen.
Ausdrücklich wird auf die §§ 11a und b SpO (Spielberechtigung in einer niedrigeren Spielklasse) und § 11 c (Sonderregelungen für Relegations- oder sonst über den Rahmen der allgemeinen Verbandsspielrunde hinausgehende Qualifikationsspiele der Herren) hingewiesen.
Ergänzend findet § 16 RVO (Spielmanipulation) auch für Relegationsspiele Anwendung.

6. Rechtsprechung
Innerhalb des Bezirkes: Sportgericht des jeweiligen Bezirkes
Landesliga/Verbandsliga Sportgerichte der Verbands- und Landesligen
(einschl. Entscheidungsspiele der Bezirksliga)
Das Sportgericht der Verbands- und Landesligen ist darüber hinaus für alle Einsprüche gegen die Wertung von Entschei-dungs- und Relegationsspielen zuständig.

7. Spielausfall
Sollten Umstände eine Austragung eines Spiels verhindern, so ist das Spiel unverzüglich, grund-sätzlich und nach Möglichkeit am darauffolgenden Tag, nachzuholen.

8. Platzaufsicht
Die spielleitenden Stellen beauftragen zur Überwachung und Aufsicht der Entscheidungs- und Relegationsspiele eine Spielaufsicht. Näheres regelt das Merkblatt für die Durchführung einer Spielaufsicht.
Spiele mit erhöhtem Risiko sind Spiele, bei denen aufgrund allgemeiner Erfahrungen oder aktuel-ler Erkenntnisse die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass eine besondere Gefahrenlage eintreten wird. Bei Spielen mit erhöhtem Risiko sind die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen mit besonderer Sorgfalt durchzuführen und weitere Maßnahmen zu erwägen (§ 36 SpO).
Veranstalter der Entscheidungs- und Relegationsspiele ist der wfv, Ausrichter der jeweilige aus-richtende (Platz-)Verein.

9. Eintrittspreise
Innerhalb der Bezirke werden die Eintrittspreise vom Bezirksvorstand festgelegt.
Die Bezirksvorsitzenden der Bezirke Unterland, Hohenlohe, Rems-Murr und Enz-Murr ha-ben für die Relegationsspiele um den Aufstieg in die Landesliga folgende Preise festge-legt:
Herren € 5,00
Ermäßigt € 3,00
(Rentner, Studenten, Schwerbehinderte etc.)
Frauen zahlen keinen Eintritt. Dies gilt auch für Jugendliche bis zur Vollendung des
18. Lebensjahres

10. Spielergebnismeldung
Die in der Begegnung erstgenannten Vereine sind verpflichtet, das Spielergebnis bis 18.00 Uhr des Tages, an dem das Spiel stattfindet, in das DFBnet einzupflegen. Bei Spielen, die nach 17.00 Uhr enden, gilt das Ergebnis als unverzüglich gemeldet, wenn es bis spätestens eine Stunde nach Spielende eingepflegt ist.

11. Spielabrechnung
Für die Spielabrechnung bei Entscheidungs- und Relegationsspielen gilt § 51 der wfv-SpO.
Von der festgestellten Bruttoeinnahme der Eintrittsgelder, die von jedem Verein zu bestätigen ist, kommen in Abzug:
a) Umsatzsteuer1 7% (Multiplikator 0,06542) bzw. 19% (Multiplikator 0,15966)
b) 10% – mindestens jedoch € 50,– als Entschädigung für den Platzverein (mit diesem Betrag sind alle Kosten, die mit der Durchführung des Spiels in Zusammenhang gebracht werden, z.B. Platzmiete, vereinseigener Ordnungs- und Kassendienst, usw., abgegolten)
10% als Spielabgabe an den wfv (aus dem Restbetrag der Bruttoeinnahme, von der zuvor Umsatzsteuer sowie die Entschädigung für den Platzverein abgezogen wurden)
Ggf. – falls angeordnet – Kosten eines gewerblichen Ordnungsdienstes und sonstige Kosten für Sicherheit sowie GEMA-Abgaben
d) Kosten für SR und SR-Assistenten
e) ortsübliche Reklamekosten (Nachweis erforderlich, max. 20 €).
f) Sanitätskosten (max. € 50,–), Spielaufsicht (€ 6,50 plus Fahrtkosten € 0,30 pro km)
g) Die beiden am Spiel beteiligten Vereine sind berechtigt, pro gefahrenen Kilometer (kür-zester Reiseweg) 0,60 € geltend zu machen. Dabei bleibt unberücksichtigt, mit wie vie-len Personen und Fahrzeugen und mit welchem Verkehrsmittel er reist.
Die verbleibenden Einnahmen werden unter den beiden am Spiel beteiligten Vereinen hälftig auf-geteilt, ebenfalls ein etwaiges Defizit.
Kann ein Entscheidungs- oder Relegationsspiel, für das Ausgaben irgendwelcher Art entstanden sind, infolge höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, tragen die beiden am Spiel beteiligten Vereine diese Auslagen gemäß § 51 der wfv je zur Hälfte.
Eine Ausfertigung der Spielabrechnung ist unverzüglich an die wfv-Geschäftsstelle zu senden. Dafür zuständig ist der ausrichtende Verein, der auch den wfv-Anteil sowie die anfallende Steuer zu überweisen hat. Der wfv-Anteil ist innerhalb einer Woche nach dem Spiel auf das Konto des wfv bei der BW-Bank, IBAN: DE36 6005 0101 0002 029 30, BIC: SOLADEST600, mit dem Ver-merk „Relegationsspielabgabe zu Spiel … mit Angabe des ausrichtenden Vereins“ zu überweisen. Spielabrechnungsformulare können über die Geschäftsstelle oder per Internet (www.wuerttfv.de) bezogen werden.
Verbandsspielausschuss
1 Bei der Mitwirkung von bezahlten Spielern (z.B. Vertragsspieler) sind ggf. abweichende Steuersätze zu berücksichtigen.
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Vorsitzender Stand: 20. Februar 2015
Anmerkung zu Spielabrechnungen:
Umsatzsteuerpflicht bei Entscheidungs- und Relegationsspielen:
Bei Sportveranstaltungen auf fremdem (auch neutralem) Platz hat der mit der Durchführung der Veranstaltung, insbesondere mit der Erledigung der Kassengeschäfte und Abrechnung beauftrag-te (ausrichtender Verein) Verein die gesamten Veranstaltungseinnahmen der Umsatzsteuer zu unterwerfen, während die anderen beteiligten Vereine, die an sie ausgezahlten Einnahmenanteile nicht der Umsatzsteuer zu unterwerfen haben.
Der ausrichtende, d.h. der Verein, der den Platz zur Verfügung stellt, hat als Zuständiger mit den am Spiel beteiligten Vereinen die Kassenabrechnung vorzunehmen.
Aus der Bruttoeinnahme der Eintrittsgelder ist vom ausrichtenden Verein die Umsatzsteuer abzu-führen.
Der Prozentsatz der abzuführenden Umsatzsteuer hängt vom Steuersatz der beteiligten Vereine ab (in der Regel 7 % USt.; sind jedoch z.B. bezahlte Spieler beteiligt, so können 19 % USt. fällig werden. In diesen Fällen ist eine Aufsplittung in 7 %/19 % USt. für einzelne Vereine nicht möglich, sondern der USt.Satz von 19 % ist auf die gesamte BruttoEinnahme zu beziehen.
Der ausrichtende Verein und die an den Spielen teilnehmenden Vereine sollten/müssen dies un-bedingt vor dem Spiel klären.
Die Spielabrechnungsformulare des wfv finden für die Spielabrechnung von Entscheidungs- und Relegationsspielen Verwendung. Das nachfolgende Formular, welches von den beteiligten Verei-nen (Ausrichter und Relegationsteilnehmer) auszufüllen und zu unterzeichnen ist, ist der Spielab-rechnung in Kopie beizufügen.
Tarife der GEMA
(Besondere Vergütungssätze, Stand Januar 2013, Rahmenvertrag zwischen DOSB und GEMA) u.a. gültig auch bei Entscheidungs- und Relegationsspielen:
Für Sportveranstaltungen im Amateurbereich mit lediglich musikalischer Umrahmung (vor Beginn, am Ende bzw. in den Pausen der Veranstaltung), sofern die Zeitdauer der Hintergrundmusikwie-dergabe insg. 30 min nicht übersteigt, nicht während des Wettkampfes erfolgt und nicht zur Un-termalung zusätzlicher Programmpunkte wie Cheerleader oder Moderationen dient:
Bis max. 1000 Zuschauer bereits durch DOSB abgegolten
Ab 1000 Zuschauer € 36,– zzgl. 7 % USt
je weitere angefangene 1000 Zuschauer € 18,– zzgl. 7 % USt
Ggf. fallen noch zusätzlich GVL („Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten“) – Gebühren an, wenn Tonträger verwendet werden. Werden ausschließlich Tonträger verwendet, liegt der Satz bei 20 % des GEMA-Betrags.
Einzelveranstaltungen sind bei der GEMA spätestens drei Tage vor der Durchführung vom aus-richtenden Verein anzumelden, falls eine Tonträgerwidergabe erfolgen soll. Anmeldevordrucke stellt die zuständige Bezirksdirektion der GEMA zur Verfügung.
Für die Anmeldung notwendige Angaben:
Name u. Anschrift des Veranstalters
Veranstaltungsdatum mit Zeiten der Musiknutzung (von – bis), Ort der Veranstaltung
Eintrittspreis
Voraussichtliche Anzahl der Zuschauer
Musikmittel (Original-Tonträger, selbst vervielfältigte Tonträger, etc., …). Sollten selbst vervielfäl-tigte Tonträger genutzt werden, fallen zusätzlich 13 € (netto) pro Veranstaltungstag für Vervielfäl-tigungsrechte an.
Die Vergütung muss spätestens innerhalb einer Woche nach der Veranstaltung an die GEMA gezahlt werden.