Am Mittwoch, 1. Juli, tritt eine neue Corona-Verordnung Sport in Kraft, mit der wesentliche Lockerungen verbunden sind. So darf in Gruppen bis zu 20 Personen ohne die Einhaltung des ansonsten erforderlichen Mindestabstands trainiert werden.

Sportwettkämpfe sind ab dem 1. Juli mit bis zu 100 Sportlerinnen und Sportlern und bis zu 100 Zuschauerinnen und Zuschauern wieder erlaubt. Ab 1. August erhöht sich die Zahl der zugelassenen Personen auf 500.

Auch Umkleiden und Duschen dürfen wieder benutzt werden – allerdings nur unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern und zeitlich beschränkt auf das unbedingt erforderliche Maß. Grundsätzlich sind die bisherigen Hygienevorschriften und Dokumentationspflichten weiterhin einzuhalten. Abseits des Sportbetriebes ist der Abstand von mindestens 1,5 Metern weiter einzuhalten.

Spielbetrieb

Da bis vor Kurzem nicht absehbar war, wann im Amateurbereich wieder Fußball unter Wettbewerbsbedingungen gespielt werden darf, hat der Außerordentliche Verbandstag des Württembergischen Fußballverbandes am 20. Juni entschieden, dass das Spieljahr 2019/20 am 30. Juni 2020 endet und der seit 12. März 2020 ausgesetzte Spielbetrieb nicht wieder aufgenommen wird. Den ausführlichen Bericht zum Außerordentlichen Verbandstag finden Sie hier.

Training

Das Fußballtraining unter freiem Himmel ist unter Einhaltung der Infektionsschutzvorgaben bereits seit einigen Wochen wieder erlaubt. Auf unserer Seite zum Training geben wir praktische Hilfestellungen zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes unter Einhaltung aller Vorgaben. Wir aktualisieren die Inhalte vor dem Hintergrund der neuen Verordnung zeitnah.