Heute findet die 1. Pfedelbacher Faschingsveranstaltung statt. Karten gibt es noch an der Abendkasse zu kaufen. Denkt dran, bis 21.30 Uhr ist wieder Double-Time, das heisst 1 Getränk bezahlen, zwei Getränke erhalten!

Heute kam die Meldung von der Geschäftstelle, dass der Samstagfasching bereits ausverkauft ist. Die letzten Karten wurden gestern verkauft.
Für den Freitagfasching gibt es noch Karten an der Abendkasse. Wenn ihr keine Karte für Samstag habt, dann kommt doch einfach auf den Freitagfasching.
Das gibt dieselbe geile Party wie am Samstag.

Für die musikalische Stimmung auf beiden Faschingsveranstaltungen sorgt dieses Jahr die Band Sicherheitshalbe (www.sicherheitshalbe.de).

Hier ein kurzes Porträt der Band:
Wir, die fünfköpfige Band Sicherheitshalbe sind eine vielversprechende Party-cover Band aus dem Unterland. Wir bieten Ihnen einen tollen Sound, Livepräsenz, und super Songs für Ihre Veranstaltung.
Mit unserem abwechslungsreichen Repertoire aus Schlagern, Party-Hits, Oldies, Rock und Pop Songs werden wir keine Wünsche offen lassen und eine Bombenstimmung garantieren.

Desweiteren wird es wieder einen Aprés-Ski Keller in der Bierschwemme mit entsprechenden Stimmungshits geben.

 

Die Veranstalter (Veranstaltungs GbR TSV Pfedelbach und seine Fördervereine) weisen die Faschingsbesucher darauf hin, dass Eltern nach dem Jugendschutzgesetz Ihren Kindern (ab 16 und unter 18 Jahren) einen längeren Verbleib bei den Abend-Faschings-Veranstaltungen nur erlauben können, wenn diese von einem Erwachsenen begleitet werden. Dazu müssen die Erwachsenen per Formular „Erziehungsbeauftragung gemäß Jugendschutzgesetz“ von den Eltern beauftragt werden. In diesen Fällen muss sich die Begleitperson ausweisen und das ausgefüllte und unterschriebene Formular samt Ausweiskopie eines Elternteils an der Kasse vorzeigen. Entsprechende Formulare können auf der Homepage des TSV Pfedelbach (www.tsv-pfedelbach.de) heruntergeladen werden.

Hier gehts zum Merkblatt Jugendschutz durch Erziehungsbeauftragte

Hier gehts zum Formular Erziehungsbeauftragung gemäß Jugendschutzgesetz