Formulare

Die Veranstalter weisen die Faschingsbesucher darauf hin, dass Eltern nach dem Jugendschutzgesetz Ihren Kindern (ab 16 und unter 18 Jahren) einen längeren Verbleib bei den Abend-Faschings-Veranstaltungen nur erlauben können, wenn diese von einem Erwachsenen begleitet werden. Dazu müssen die Erwachsenen per Formular „Erziehungsbeauftragung gemäß Jugendschutzgesetz“ von den Eltern beauftragt werden. In diesen Fällen muss sich die Begleitperson ausweisen und das ausgefüllte und unterschriebene Formular samt Ausweiskopie eines Elternteils an der Kasse vorzeigen. Entsprechende Formulare können hier heruntergeladen werden:

 

Hier gehts zum Merkblatt Jugendschutz durch Erziehungsbeauftragte

 

Hier gehts zum Formular Erziehungsbeauftragung gemäß Jugendschutzgesetz

kein Eintritt unter 16 Jahren !!!

Veranstalter: Veranstaltungs GbR TSV Pfedelbach und seine Fördervereine