Wann gespielt werden kann, ist noch offen
Seit dem 12. März 2020 ruht der Spielbetrieb im württembergischen Amateurfußball aufgrund der schwerwiegenden Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf das öffentliche Leben. Trotz leichter Lockerungen der Beschränkungen ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar, wann wieder gespielt werden kann.
Nach den Entscheidungen anderer National- und Landesverbände zum Fortgang des Spielbetriebs gibt es eine verständliche Erwartungshaltung, dass sich auch der wfv zeitnah dazu erklärt, wann und unter welchen Voraussetzungen wieder gespielt wird. Aktuell sieht sich der Verbands dazu aber noch nicht in der Lage, und zwar aus den folgenden Gründen:
Es gibt kein Szenario, das alle Beteiligten zufrieden stellen wird
Wenn zu den vorab vereinbarten Wettbewerbsbedingungen die Saison 2019/20 nicht zu Ende gespielt werden kann, resultieren daraus zahlreiche rechtliche Fragen. Diese wurden extern geprüft. Auf dieser gesicherten Grundlage werden derzeit inhaltliche Diskussionen geführt und Optionen geprüft. Der wfv bittet um Verständnis dafür, dass er sich mit allen rechtlichen Argumenten erst gründlich auseinandersetzen will und muss. Sowohl das Haftungsrisiko der Verbände als auch das persönliche der Entscheidungsträger machen dies erforderlich. Vor allem geht es dem wfv aber darum, die Rechtpositionen der Vereine zu wahren. Deshalb ist ein sorgfältiges Vorgehen in dieser wichtigen Frage zwingend.
Abstimmung mit übergeordneten Ligen erforderlich
Erforderlich ist zudem eine detaillierte Abstimmung über das weitere Vorgehen mit den Trägern der übergeordneten Ligen. Auch dort gibt es noch keine Entscheidungen über den weiteren Saisonverlauf. Wenn der wfv isoliert vollendete Tatsachen schafft, die später nicht in Einklang mit denen bspw. der Regionalliga Südwest gebracht werden können, gehen damit erhebliche rechtliche Probleme einher.
Auch eine Entscheidung über die Aussetzung des Spielbetriebs bis 15. August oder 1. September 2020 wäre zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht. Die Rechtsverordnung des Landes Baden-Württemberg nannte bis zuletzt den 3. Mai 2020 als Datum, bis zu dem es Einschränkungen des öffentlichen Lebens gibt, die auch die Austragung von Fußballspielen unmöglich machen. Eine belastbare Einschätzung, ob unter den neuen Voraussetzungen für das öffentliche Sporttreiben wieder gespielt werden kann, ist derzeit nicht möglich. Nach der aktuellen Spielordnung dauert das Spieljahr bis 30. Juni 2020. Es erscheint rechtlich problematisch, bereits jetzt unwiderruflich darüber zu entscheiden, bis dahin auch dann nicht mehr zu spielen, sollte es rechtlich wieder möglich werden. Mit einer kompletten Aussetzung des Spielbetriebs und dem pauschalen Ausschluss von Alternativen wie bspw. Geisterspielen, würde der wfv zudem seine Möglichkeiten, einen Landespokal-Sieger 2019/20 und damit den Teilnehmer am DFB-Pokal 2020/21 zu ermitteln, ohne zwingende Gründe erheblich einschränken. Dies will der Verband vermeiden.
wfv-Präsident Matthias Schöck:
„Auch vor dem Hintergrund ständig neuer Wasserstandsmeldungen hinsichtlich der Fortführung der Saison sind wir gut beraten, einen kühlen Kopf zu bewahren und alle möglichen Alternativen auf die wichtigen Kriterien hin intensiv zu prüfen. Wir haben sehr viele Gespräche geführt, Meinungen eingeholt und Szenarien durchgespielt. Ich bin sehr dankbar dafür, dass wir in Baden-Württemberg eine einheitliche Haltung hinsichtlich unserer gemeinsamen Vorgehensweise haben. Uns allen ist bewusst, dass der Fußball eine wichtige Rolle in unserer Gesellschaft spielt, aber im Moment angesichts der gesundheitlichen Herausforderungen in den Hintergrund treten muss.“
Wie geht es weiter?
Die drei baden-württembergischen Landesverbände streben ein gemeinschaftliches Vorgehen im Umgang mit der Saison 2019/20 an. Dabei spielen auch rechtliche Aspekte eine gewichtige Rolle, die vorab zu prüfen waren. Derzeit befassen sich nun die Gremien des Badischen, des Südbadischen und der Württembergischen Fußballverbandes intensiv mit allen relevanten Fragestellungen, die für eine Entscheidung zu berücksichtigen sind. Nach Abschluss der Beratungen auf Verbandsebene wird der wfv die gemeinsame Haltung der drei Fußballverbände und die weitere Planung am kommenden Dienstag, den 12. Mai 2020 kommunizieren und begründen.