Für die Zuschauer unserer Spiele der Herrenmannschaften in der Landesliga und Kreisliga A1 gilt ab sofort die 2G Regelung. Dies bedeutet, dass der Zutritt zum Sportplatz lediglich mit gültigem Impfzertifikat bzw. Genesungsbescheinigung möglich ist.
Folgende Personen sind von der 2G Regelung ausgenommen, müssen jedoch bei Zutritt einen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest vorweisen:
 
• Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.
 
• Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Hier ist ein entsprechender ärztlicher Nachweis vorzuzeigen.
 
• Personen für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.
 
• Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt.
Schüler müssen keinen negativen Test vorweisen, da sie in der Schule getestet werden, hier ist nur ein gültiger Schülerausweis notwendig. Diese Regelung hat auch in den Herbstferien Gültigkeit.